So sieht die IG DNF die Zukunft bei der Vergabe von Pachten.
Als Beispiel der Kanton Zürich.
Änderung der Pacht- und Steigerungsbedingungen für Gewässer im Kanton Zürich auf die nächste Pachtperiode 2010-2018
- Vereine, also juristische Personen werden als Pächter zugelassen.Vereine oder Pachtgesellschaften mit geführten Jugendgruppen erhalten bei der Pachtvergabe den Vorzug. Definition geführte Jugendgruppen: Mindestens 10 Jugendliche und mindestens 6 halbtägige, geleitete Anlässe mit direktem Bezug zur Fischerei pro Jahr. Um dem Missbrauch einen Riegel zu schieben, muss ein Verein oder eine Pachtgesellschaft bis zur Pachtsteigerung die geleitete Jungfischergruppe mindestens seit 5 Jahren führen.
- Alle Reviere müssen zu ihrer Anzahl Pachtkarten für Erwachsene zusätzlich 30% für Jungfischer zu Verfügung stellen (die Jungfischer/innen bezahlen den halben Kartenpreis).
- Pachten können nicht mehr vererbt werden. Bei einem Wechsel in der Pachtgruppe muss dieses Revier bei der nächsten ordentlichen Steigerung erneut offen angeboten werden.
- Die Pächter/Pachtgruppen sind zur Mithilfe (Fischbesatz, Abfischen bei Notfällen wie Gewässerverschmutzungen, Wasserknappheit usw.) verpflichtet.
- Reviere können zusammengelegt werden.
- Die Steigerungen erfolgen 6 Monate vor Pachtbeginn.
Ausgebildete Jungfischer - der beste Schutz für unsere Fische!
Vorstand IG DNF
im September 2008


